Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?
Klasse A,B
Klasse BV - L17 (hier ist die Kombination mit A auch möglich)
Wann kann ich die Theorieprüfung machen?
Wann kann ich die praktische Prüfung machen?
Wie/Wann bekomme ich meinen Führerschein ausgehändigt?
Mit bestandener Prüfung erhält jeder Kandidat / jede Kandidatin einen Interimsfüherschein (Ausdruck mit jeweiligen Führerscheininformationen). Dieser Ausdruck ist in Zusammenhang mit einem gültigen Lichtbildausweis für 4 Wochen ein gültiger Führerschein - allerdings beschränkt auf das österreichische Bundesgebiet.
Der Kandidat / die Kandidatin erhält vom praktischen Fahrprüfer zusätzlich einen Zahlschein mit den behördlichen Prüfgebühren - diese stehen in keinem Zusammenhang mit der Fahrschule! Sobald diese Gebühren vom Kandidaten einbezahlt worden sind, erfolgt ein Auftrag zur Erstellung des Scheckkartenführerscheines. Dieser Scheckkartenführerschein wird dann an die Heimadresse per Post zugeschickt.
Arztgutachten
Jede(r)Führerscheinkandidat/in muss zu einer ärztlichen Untersuchung zu einem dafür bestellten Arzt.
Das Arztgutachten hat eine Gültigkeitsdauer von 18 Monaten. Läuft das Arztgutachten während der Ausbildung ab, so muss ein neues Gutachten erbracht werden - allerdings muss in dem Fall dann ein anderer (dafür bestellter) Arzt aufgesucht werden.
Brillen und Kontaktlinsen
Erste Hilfe Kurs
Wir bieten über das Rote Kreuz Vorarlberg jeden Monat einen Erste Hilfe Kurs an.