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Allgemeine Informationen

Wann kann ich mit dem Führerschein beginnen?

Klasse A,B 

  • Mindestalter 17,5 Jahre

Klasse BV - L17 (hier ist die Kombination mit A auch möglich)

  • Mindestalter 16 Jahre

 

Wann kann ich die Theorieprüfung machen?

  • Frühestens 5 Monate vor dem 18. Geburtstag
  • Theoriemodule müssen komplett abgeschlossen sein.
  • Arztgutachten abgegeben und noch gültig 
  • L 17 -  frühestens mit Erreichen des 17. Lebensjahres und nach Absolvieren aller theoretischen und praktischen Ausbildungsmodule.
  • 2 positive Vorprüfungen müssen bis spätestens Freitag 15 Uhr (vor geplantem Theorie Prüfungstermin) abgegeben sein.
  • Gültiges ärztliches Guachten muss eine Woche vor der Theorieprüfung in der Fahrschule sein.
  • Theorieprüfungen finden in der Regel jeden Montag um 15:40 statt.
  • Ausweispflicht - ohne Lichtbildausweis wird der Kandidat nicht zur Prüfung zugelassen.

 

Wann kann ich die praktische Prüfung machen?

  • Klassen A und B - frühestens mit Erreichen des 18. Lebensjahres
  • Eine Woche nach der Theorieprüfung
  • L 17 -  frühestens eine Woche nach der Theorieprüfung
  • Ein Erste Hilfe Kurs muss spätestens eine Woche vor der praktischen Prüfung abgegeben sein.
  • Praktische Prüfungen finden in der Regel jeden Montag ab 8 Uhr statt
  • Ausweispflicht - Lichtbildausweis zur Prüfung mitnehmen.

 

Wie/Wann bekomme ich meinen Führerschein ausgehändigt?

Mit bestandener Prüfung erhält jeder Kandidat / jede Kandidatin einen Interimsfüherschein (Ausdruck mit jeweiligen Führerscheininformationen). Dieser Ausdruck ist in Zusammenhang mit einem gültigen Lichtbildausweis für 4 Wochen ein gültiger Führerschein - allerdings beschränkt auf das österreichische Bundesgebiet.

Der Kandidat / die Kandidatin erhält vom praktischen Fahrprüfer zusätzlich einen Zahlschein mit den behördlichen Prüfgebühren - diese stehen in keinem Zusammenhang mit der Fahrschule! Sobald diese Gebühren vom Kandidaten einbezahlt worden sind, erfolgt ein Auftrag zur Erstellung des Scheckkartenführerscheines. Dieser Scheckkartenführerschein wird dann an die Heimadresse per Post zugeschickt.

 

Arztgutachten

Jede(r)Führerscheinkandidat/in muss zu einer ärztlichen Untersuchung zu einem dafür bestellten Arzt.

Das Arztgutachten hat eine Gültigkeitsdauer von 18 Monaten. Läuft das Arztgutachten während der Ausbildung ab, so muss ein neues Gutachten erbracht werden - allerdings muss in dem Fall dann ein anderer (dafür bestellter) Arzt aufgesucht werden.

Download Ärzte

 

Brillen und Kontaktlinsen

  • Bei Brillenträgern(innen) reicht ein Optikerpass aus - zum Arzt mitnehmen.
  • Bei Kontaklinsenträgern(innen) ist zusätzlich ein fachärztliches Gutachten notwendig, welches die Kontaktlinsenverträglichkeit bestätigt.
  • In diesen Fällen wird ein Code im Scheckkartenführerschein eingetragen.
  • Brillenträger - 01.01
  • Brillen oder Kontaklinsen - 01.06

 

Erste Hilfe Kurs

Wir bieten über das Rote Kreuz Vorarlberg jeden Monat einen Erste Hilfe Kurs an.

Termine 

 

 

 

 

 

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