Vorstufe A
Ab dem 18. Lebensjahr darf man Motorräder und Motorräder mit Beiwagen sowie Kraftfahrzeuge mit drei Rädern lenken - wenn deren Eigenmasse nicht mehr als 400kg beträgt und beschränkt auf Leichtmotorräder ist.
Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach zwei Jahren automatisch, wenn:
der Lenker / die Lenkerin in der Probezeit kein Delikt gesetzt hat, das zu einer Nachschulung geführt hat.
Mindestalter (bei Anmeldung)
Theorieausbildung
Praxisausbildung
Mehrphase Klasse A
Ab 19. Jänner 2013 neue Motorradausbildung - siehe "WICHTIGES"