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FAHRSCHULE

FÜHRERSCHEIN

KURSTERMINE

Klasse A in Kombination mit B

Vorstufe A

Ab dem 18. Lebensjahr darf man Motorräder und Motorräder mit Beiwagen sowie Kraftfahrzeuge mit drei Rädern lenken - wenn deren Eigenmasse nicht mehr als 400kg beträgt und beschränkt auf Leichtmotorräder ist.

Die Einschränkung auf die Vorstufe A erlischt nach zwei Jahren automatisch, wenn:

der Lenker / die Lenkerin in der Probezeit kein Delikt gesetzt hat, das zu einer Nachschulung geführt hat.

 

Mindestalter (bei Anmeldung)

  • 17,5 Jahre

 

Theorieausbildung

  • Modul A1 und A2 zusätzlich zu den Automodulen
  • Theorieprüfung für A und B in einem Durchgang

 

Praxisausbildung

  • 12 Fahrlektionen Klasse A
  • Praktische Prüfung - geänderte Fahrprüfung Motorrad seit 01.10.2008

 

Mehrphase Klasse A

  • Fahrsicherheitstraining nach drei bis neun Monaten nach der Praxisprüfung (buchbar z.B. beim ÖAMTC in Röthis)

 

 

Ab 19. Jänner 2013 neue Motorradausbildung - siehe "WICHTIGES"

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WICHTIGES