Ausbildungsbeginn
Anmeldung
- Jederzeit zu den Bürozeiten oder Online möglich
- Lichtbildausweis
- zwei EU Passfotos
Theoriemodule
- Jeden Montag Einstiegsmöglichkeit. - Termine
Theorieprüfung
- Nach Abschluss der Theorieausbildung - 2 positive Vorprüfungen vorhanden
- Frühestens mit 17,5 Jahren
- Arztgutachten muss bereits abgegeben und noch gültig sein (Gültigkeitsdauer ist 18 Monate)
- Findet in der Regel jeden Montag um 15:40 statt.
- Lichtbildausweis muss zur Prüfung mitgenommen werden
Fahrlektionen
- Das Eintragen der Fahrlektionen ist möglich, wenn:
- das ärztliche Gutachten abgegeben worden ist
- die Anzahlungen getätigt worden sind
Praxisprüfung
- Frühestens am 18. Geburtstag
- Nach Abschluss der gesetzl. vorgeschriebenen Fahrlektionen
- Gültiges Arztgutachten vorhanden
- Erste Hilfe Kurs gemacht und Bestätigung im Büro abgegeben
- Findet in der Regel jeden Montag ab 8 Uhr statt
- Lichtbildausweis muss zur Prüfung mitgenommen werden
Probezeit
Mehrphasenausbildung
Seit 01.Jänner 2003 für alle Bewerber/Innen für die Führerscheinklassen A und B verpflichtend:
- 1. Perfektionsfahrt nach zwei bis vier Monaten
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch nach drei bis neun Monaten
- 2. Perfektionsfahrt nach sechs bis zwölf Monaten, mindestens drei Monate nach der ersten Perfektionsfahrt
- vorgeschriebener Zeitraum für die 2. Ausbildungsphase bei der Klasse B - 12 Monate