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Klasse BV - L17

Seit 1. März 1999 ist es möglich, die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B schon ab Vollendung des 17. Lebensjahres unter Absolvierung einer längeren und intensiveren Fahrausbildung zu erwerben.

 

Ausbildungsbeginn

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einstiegsmöglichkeit jeden Montag möglich

 

Anmeldung

  • Jederzeit zu den Bürozeiten oder Online
  • Bewerber - 2 Passfotos, Lichtbildausweis
  • Begleiter - Passkopie, Führerscheinkopie, Kopie Zulassung des Fahrzeugs (der Fahrzeuge)

 

Voraussetzungen der Begleitperson(en)

  • Max. 2 Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum(r) Bewerber(in) sind möglich
  • Sieben Jahre Führerscheinbesitz
  • In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsdelikte
  • Eine Bewilligung dieser Art wurde höchstens ein Mal innerhalb des letzten Jahres erteilt

 

Ausbildungsablauf

  • Theoriemodule
  • 12 Fahrlektionen - Arztgutachten und Anzahlung vor Eintragen der Lektionen notwendig
  • Bestätigung durch die Fahrschule an die Behörde
  • Ausstellung des Bescheides / der Bescheide für die Ausbildungsfahrten durch die Behörde

 

1. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n

  • mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
  • nur im österreichischen Bundesgebiet
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
  • Fahrtenprotokoll führen
  • 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter 
  • Download Fahrtenprotokoll

 

1. Begleitende Schulung mit Bewerber und Begleiter

  • findet in der Fahrschule mit dem Auto des Begleiters statt
  • Schüler und Begleiter anwesend, in Begleitung des Fahrlehrers

 

2. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n

  • mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
  • nur im österreichischen Bundesgebiet
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
  • Fahrtenprotokoll führen
  • 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter

 

2. Begleitende Schulung mit Bewerber und Begleiter

  • findet in der Fahrschule mit dem Auto des Begleiters statt
  • Schüler und Begleiter anwesend, in Begleitung des Fahrlehrers

 

3. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n

  • mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
  • nur im österreichischen Bundesgebiet
  • Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
  • Fahrtenprotokoll führen
  • 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter 

 

Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung nach den gefahrenen 3000 km

  • Mit dem Fahrschulauto
  • Nur Bewerber(in) anwesend - Begleitpersonen nicht mehr notwendig

 

Theorieprüfung

  • Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung
  • Frühestens mit dem 17. Geburtstag

 

Praxisprüfung

  • Frühestens eine Woche nach bestandener Theorieprüfung
  • Erste Hilfe Kurs Bestätigung abgegeben
  • Gültiges Arztgutachten vorhanden

 

Probezeit

  • Mindestens bis zum 20. Geburtstag

 

Fahrten im Ausland

Die erteilte Lenkberechtigung BV bzw. L17 gilt vor dem 18. Geburtstag nur in

  • Österreich
  • (Deutschland) - seit 01. Juli 2011 nicht mehr erlaubt (wenn Wohnsitz in Österreich).
  • Großbritannien und Nordirland
  • Dänemark

Ab dem 18. Geburtstag ist der  L 17 Führerschein automatisch ein ganz vollwertiger Führerschein wie jeder andere auch.

 

Zweite Ausbildungsphase

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch nach drei bis neun Monaten
  • Perferktionsfahrt nach sechs bis zwölf Monaten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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