Seit 1. März 1999 ist es möglich, die vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B schon ab Vollendung des 17. Lebensjahres unter Absolvierung einer längeren und intensiveren Fahrausbildung zu erwerben.
Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 16 Jahre
- Einstiegsmöglichkeit jeden Montag möglich
Anmeldung
- Jederzeit zu den Bürozeiten oder Online
- Bewerber - 2 Passfotos, Lichtbildausweis
- Begleiter - Passkopie, Führerscheinkopie, Kopie Zulassung des Fahrzeugs (der Fahrzeuge)
Voraussetzungen der Begleitperson(en)
- Max. 2 Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum(r) Bewerber(in) sind möglich
- Sieben Jahre Führerscheinbesitz
- In den letzten drei Jahren Fahrpraxis ohne schwere Verkehrsdelikte
- Eine Bewilligung dieser Art wurde höchstens ein Mal innerhalb des letzten Jahres erteilt
Ausbildungsablauf
- Theoriemodule
- 12 Fahrlektionen - Arztgutachten und Anzahlung vor Eintragen der Lektionen notwendig
- Bestätigung durch die Fahrschule an die Behörde
- Ausstellung des Bescheides / der Bescheide für die Ausbildungsfahrten durch die Behörde
1. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n
- mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
- nur im österreichischen Bundesgebiet
- Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
- Fahrtenprotokoll führen
- 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter
- Download Fahrtenprotokoll
1. Begleitende Schulung mit Bewerber und Begleiter
- findet in der Fahrschule mit dem Auto des Begleiters statt
- Schüler und Begleiter anwesend, in Begleitung des Fahrlehrers
2. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n
- mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
- nur im österreichischen Bundesgebiet
- Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
- Fahrtenprotokoll führen
- 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter
2. Begleitende Schulung mit Bewerber und Begleiter
- findet in der Fahrschule mit dem Auto des Begleiters statt
- Schüler und Begleiter anwesend, in Begleitung des Fahrlehrers
3. Praxisblock - 1000 km - mit dem/n Begleiter/n
- mindestens auf zwei Wochen aufgeteilt
- nur im österreichischen Bundesgebiet
- Kennzeichnung des Fahrzeuges (vorne und hinten mit L 17 Ausbildungsfahrt Tafel)
- Fahrtenprotokoll führen
- 0,1 Promille Grenze für Schüler und Begleiter
Abschlussausbildung und Prüfungsvorbereitung nach den gefahrenen 3000 km
- Mit dem Fahrschulauto
- Nur Bewerber(in) anwesend - Begleitpersonen nicht mehr notwendig
Theorieprüfung
- Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung
- Frühestens mit dem 17. Geburtstag
Praxisprüfung
- Frühestens eine Woche nach bestandener Theorieprüfung
- Erste Hilfe Kurs Bestätigung abgegeben
- Gültiges Arztgutachten vorhanden
Probezeit
- Mindestens bis zum 20. Geburtstag
Fahrten im Ausland
Die erteilte Lenkberechtigung BV bzw. L17 gilt vor dem 18. Geburtstag nur in
- Österreich
- (Deutschland) - seit 01. Juli 2011 nicht mehr erlaubt (wenn Wohnsitz in Österreich).
- Großbritannien und Nordirland
- Dänemark
Ab dem 18. Geburtstag ist der L 17 Führerschein automatisch ein ganz vollwertiger Führerschein wie jeder andere auch.
Zweite Ausbildungsphase
- Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch nach drei bis neun Monaten
- Perferktionsfahrt nach sechs bis zwölf Monaten