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VORMERKSYSTEM

Das Vormerksystem ist seit 01. Juli 2005 in Kraft.

Wer ab diesem Stichtag eines von 13 Vormerkdelikten begeht, bekommt neben einer Geldstrafe auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.

 

Vormerkdelikte laut § 30a FSG

 

  • 0,5 Promillegrenze
  • 0,1 Promillegrenze für C-Lenker
  • 0,1 Promillegrenze für D-Lenker
  • Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen
  • Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
  • Überfahren einer Stop Tafel unter Vorrangverletzung (d.h. andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert)
  • Überfahren des Rotlichts unter Vorrangverletzung
  • Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Missachtung des Fahrverbotes von Gefahrengutfahrzeugen in Tunnels
  • Übertretung der "Autobahntunnelverordung für Gefahrengutfahrzeuge"
  • Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens
  • Lenken eines Kraftfahrzeuges, dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt (die ungesicherte Beförderung von Haustieren, z.B. von Hunden, fällt nicht unter diesen Punkt).
  • Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in PKW/Kombi

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