Das Vormerksystem ist seit 01. Juli 2005 in Kraft.
Wer ab diesem Stichtag eines von 13 Vormerkdelikten begeht, bekommt neben einer Geldstrafe auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Vormerkdelikte laut § 30a FSG
- 0,5 Promillegrenze
- 0,1 Promillegrenze für C-Lenker
- 0,1 Promillegrenze für D-Lenker
- Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen
- Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden
- Überfahren einer Stop Tafel unter Vorrangverletzung (d.h. andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert)
- Überfahren des Rotlichts unter Vorrangverletzung
- Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen
- Missachtung des Fahrverbotes von Gefahrengutfahrzeugen in Tunnels
- Übertretung der "Autobahntunnelverordung für Gefahrengutfahrzeuge"
- Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens
- Lenken eines Kraftfahrzeuges, dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt (die ungesicherte Beförderung von Haustieren, z.B. von Hunden, fällt nicht unter diesen Punkt).
- Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in PKW/Kombi