Das Vormerksystem ist seit 01. Juli 2005 in Kraft.
Wer ab diesem Stichtag eines von 13 Vormerkdelikten begeht, bekommt neben einer Geldstrafe auch eine Vormerkung im Führerscheinregister.
Vormerkdelikte laut § 30a FSG
Am 01. Oktober 2008 ist die praktische Motorradprüfung geändert worden.
Systemumstellung der theoretischen computerunterstützten Fahrprüfung.