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Winterreifen Pflicht in Österreich

Die Winterreifenpflicht für Kfz bis 3,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse gilt vom 01. November bis 15. April bei winterlichen Fahrverhältnissen.

Autofahrer, die gegen diese Ausrüstungsverpflichtung verstoßen, müssen mit Organstrafverfügungen rechnen. Bei Gefährdungstatbestand können Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden.

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