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Motorrad Fahrprüfung

Am  01. Oktober 2008 ist die praktische Motorradprüfung geändert worden.

Zu dem Zeitpunkt ist die Umsetzung einer EU Richtlinie - zum ohnehin spätesten Termin - in Kraft getreten. Zweirad Kandidaten/Innen müssen seit dem Zeitpunkt zu den bisherigen Aufgaben z.B. einen Ausweichhaken schlagen und eine Gefahrenbremsung durchführen. Diese zwei (von mehreren) Übungen finden bei mindestens 50 km/h statt, wobei eine Geschwindigkeitsmessung vorgeschrieben ist. Erst anschließend darf mit der Prüfungsfahrt - 25 Minuten wie bisher - begonnen werden.  

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