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Motorradausbildung NEU - ab 19. Jänner 2013

Ab 19. Jänner 2013 wird die Motorradausbildung neu gestaltet. Stufenweiser Erwerb der einzelnen A Klassen. Von einer Stufe in die nächste - erst nach 2 Jahren Fahrpraxis. Der Umstieg ist möglich durch eine praktische Ausbildung oder eine praktische Prüfung.

 

A 1 - komplett neu

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 125 ccm Hubraum; max. 11 KW (15 PS), max. 0,1 KW/kg Eigengewicht.
  • Mindestalter: 16 Jahre - Ausbildungsbeginn: 15,5 Jahre - Kombination mit L 17 möglich
  • Bei der ersten Erteilung erfolgt eine Eränzung der Ausbildung um den Inhalt "Erlangung von Risikokompetenz"

 

A 2

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen; max. 35 KW (48 PS), max. 0.2 KW/kg Eigengewicht, ungedrosselte Version mit max. doppelter Leistung
  • Mindestalter: 18 Jahre - Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre in Kombination mit L 17 : 15,5 Jahre.

 

  • Umstieg von A1 auf A2:

Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A1 und nach absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung.

 

A

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen und dreirädrige KFZ über 15 KW (20 PS)
  • Mindestalter: 24 Jahre (ohne Vorbesitz von A2) - Ausbildungsbeginn: 23,5. NEU - vorher 21 Jahre
  • Mindestalter bei Vorbesitz von A2: 20 Jahre

 

Umstieg von A1 direkt auf A:

  •  Mindestens 24 Jahre alt - mindestens 4 Jahre Besitz A1 - Mehrphase absolviert - nicht mehr Probezeit - muss Praxisprüfung machen - d.h. keine Wahlmöglichkeit zwischen 7 Lektionen Fahrtraining oder Prüfung

 

Umstieg von A2 auf A:

  • Frühestens zwei Jahre nach Erteilung von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung möglich durch 7 Stunden Fahrtraining oder Absolvierung einer praktischen Prüfung

 

 

 

Allgemeine Information - die Klassen A1, A2 und A betreffend:

 

Bei der ersten Erteilung der Klasse A1, A2 oder A gilt wie folgt:

  • Theorieausbildung der jeweiligen Klasse laut gesetzl. Vorlage
  • Theorieprüfung am Computer
  • 12 Lektionen Fahrausbildung - bei Klasse A1 zusätzlich "Erlangung von Risikokompetenz" (ist in Praxis inkludiert)
  • Praktische Fahrprüfung

 

Mehrphasenausbildung:

Fahrsicherheitstraining und verkehrspsychologisches Gruppengepräch (wie bisher) und NEU - eine Perfektionsfahrt mindestens 2 Monate danach.

Probezeit: 2 Jahre (wenn davor keine andere Klasse besessen wurde) - bei A1 mind. bis zum 20. Geburtstag

Mehrphase muss nur ein Mal gemacht werden.

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